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Osman I
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1299-1324
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Orhan
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1334-1362
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Murad I
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1362-1389
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Bayazid I
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1389-1402
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Mehmed I
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1413-1421
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Murad II
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1421-1446
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Mehmed II
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1446-1481
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Bayazid II
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1481-1512
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Selim I
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1512-1520
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Süleyman I
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1520-1566
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Selim II
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1566-1574
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Murad III
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1574-1595
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Mehmed III
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1595-1603
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Ahmed I
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1603-1617
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Mustafa I
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1617-1623
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Osman II
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1618-1622
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Murad IV
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1622-1640
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Ibrahim
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1640-1648
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Mehmed IV
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1648-1687
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Süleyman II
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1687-1691
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Ahmed II
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1691-1695
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Mustafa II
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1695-1703
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Ahmed III
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1703-1730
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Mahmud I
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1730-1754
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Osman III
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1754-1757
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Mustafa III
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1757-1774
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Abdülhamid I
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1774-1789
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Selim III
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1789-1807
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Mustafa IV
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1807-1808
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Mahmud II
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1807-1808
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Abdülmecid
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1839-1861
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Abdülaziz
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1861-1876
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Murad V
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1876
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Abdülhamid II
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1876-1909
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Mehmet V
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1909-1918
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Mehmet VI
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1918-1922
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Eine kleine Einführung zur osmanischen Aktenkunde und Diplomatik.
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Aktenkunde
Akten sind schriftliche Quellen, die als Produkt einer Ver- waltungsorganisation im Schriftverkehr entstanden sind. Sie resultieren aus der Entstehung von Urkunden und Unterliegen in ihrer
Systematik formalen Merkmalen.
Entstehungsanlaß für die Ausstellung von Urkunden der osmanischen Zentralkanzlei war entweder die Reaktion auf eine Eingabe oder aus eigener Initiative. Wurde eine Eingabe an die Kanzlei gemacht
folgte eine Prüfung des Sachverhaltes, abhängig von der Wichtigkeit oder der Rangstufe des Antragstellers.War es erforderlich im großherrlichen Staatsrat (diwan) die Eingabe zu beraten, musste
zuvor eine sachliche und rechtliche Prüfung durchgeführt werden.Die im Staatsrat getroffenen Entscheidun- gen (Beurkundungsbefehle) wurden in ein Protokoll einge- tragen. Am Ende der Sitzungen
trug man nun die Protokolle in das großherrliche Register (rüus defteri) ein. Hierauf konnte
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ein Konzept (müsvedde) erstellt werden. Dieses Konzept wurde noch einmal auf Inhalt, Form und kaligraphische Genauigkeit geprüft und falls nötig, vom Aussteller korrigiert. Das auf diese Weise
entstandene Konzept bildete die Grundlage der Rein- schrift. Die so ausgefertigten Urkunden bzw. Abschriften wurden täglich, in chronologischer Reihenfolge, in ein Ausgangs- register eingetragen. Eingetragen wurden
nur die unbedingt notwendigen Dinge, sowie die Übertragungsart. Die verwendeten Register unterschieden sich in der Art und Wichtigkeit der Urkunde z.B. das fiskalische Register (mâliyye ´ahkam defteri),
das Register für wichtige staatsrechtliche Urkunden (mühimme defteri) oder für gewöhnliche Urkunden (adî defteri). Eingaben und Beschwerden wurden im (ŝikâyet defteri
) registriert, ebenso sind Geheimregister (sïrr defteri) und Feldzügeregister (ribâb mühimmeleri) bekannt, sowie das Lehensjournal (ruznâmce) oder das Vakanzregister (mâ
hlül defteri).
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Tuğra
Gleichfalls wichtig erscheint die Praxis der „Blankofermane“ (beyaz huküm). Dabei handelt es sich um unkanzleimäßige Sultansurkunden, welche nur mit der Tughra
versehen meist dem Feldherrn mitgegeben wurden, sofern der Sultan nicht in eigener Person anwesend war. Zur Kontrolle wurden die Urkunden mit dem großherrlichen Register verglichen. Das sich ansammelnde Schriftgut wurde in Konstantinopel im Zentralarchiv gesammelt und gelagert.
Nach der Registrierung der Urkunde erfolgte die Zustellung. Dabei sind drei Arten der Zustellung zu unterscheiden, nämlich die direkte Zustellung nach der Staatsratssitzung oder durch den dafür
besonders Beauftragten (berat emini) und die Zustellung durch einen Boten. Übrigens war die Ausstellung einer Urkunde gebührenpflichtig. Bei den unterschiedlichen Zustellungsarten durch Boten kann
ein Rangverhältnis dieser in Bezug auf den Adressat nicht fest- gestellt werden. Der Bote konnte eine Vertrauensperson des Adressaten sein, ein zufällig in dessen Richtung reisender Vertrauensmann der
großherrlichen Kanzlei, ein Gesandter im Verkehr mit dem Ausland oder ein von der Kanzlei bzw. Staatsrat ausgesuchter Überbringer. Bei letzterer Gruppe handelt es sich um Tschausche, Pfortendolmetscher,
Müteferriqas oder höhere Würdenträger. Bei wichtigen Urkunden wurde dem eigentlichen Bote noch eine angemessene Bewachung zugeteilt.
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Entstehung einer (Sultans-) Urkunde (Ferman)
Reaktion der
Auf Initiative
Zentralkanzlei
Zentralkanzlei
- Eingabe/Petition etc. Kanzlei
- Ernennungen/Befehle etc.
Vorbereitung der Vorlage
im Staatsrat
Staatsratssitzung
- Entscheidungsprotokolle
(Beurkundungsbefehle)
- Eintragung in Register
Konzept
- Prüfung des Konzeptes
evtl. Wiedervorlage
- Konzeptkorrektur
Reinschrift
Ausfertigung der Urkunde
und Abschrift ins
Ausgangsregister
Zustellung |
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Die wichtigsten Sultansurkunden des 16 Jh.
nâ
me hükm ber
ât
- Siegschreiben (fethnâme)
Ernennung (höherePositionen) - Kapitulationen (´ahdnâ
me) (ni
ŝân)
- Besitzurkunden (mülknâme)
Ernennungen (niedere Positionen) - Ermahnungsschreiben (temlîknâ
me) (sebeb-i tahî
r) .
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Allgemeine Befehle in Staatsangelegenheiten
(ahkâm-i mühimme)
Petitionen
(ahkâm-i ŝikâyet)
Finazdekrete
(ahkâm-i mâliyye)
Zuweisunegen
(tevğîh fermânları)
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Diplomatik ( Diplomatik. Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft. deut.)
Die osmanische (Sultans) Urkunde geht durch kontinuierliche Entwicklung aus arabischen, persischen und seldschukischen Formen hervor. Parallelitäten zu abendländischen Urkunden sind nicht zu übersehen, da als
Urvorlage römische bzw. byzan- tinische Urkunden anzusehen sind. Unterschiede liegen in der Ausschließlichkeit von rechtlichen Inhalten in abendländischen Urkunden, die so in osmanischen Urkunden nicht immer
getrennt werden.
Alle osmanischen (Sultans) Urkunden unterliegen einer formellen Gliederung die nur in Ausnahmefällen von der festgelegten Form abweichet.
Die Urkunden beginnen mit der Inocatio. (Oftmals wurde diese Anrufungsformel von Gott bei vielen Urkunden abgetrennt.). Dann folgt die Beglaubigung durch die großherrliche Tughra an die sich die Intitulatio,
also die in Reimprosa (sag) gehaltene Aufzählung von Namen und Titel anschließt. Es folgt die Inscriptio, die Nennung des Empfängers und die Salutatio eine in der 2 Person Singular erfolgte Anrede. Urkunden späterer
Epochen wechseln zur 2 Person plural. Die nun folgten Narration und der eigentliche Inhalt die Dispositio sind ebenso in Reimprosa gehalten wie die nachfolgende Sanctio und Korroboration. Bei der Datierung treten
vor allem Unterschiede in der Schreibweise des Datums auf. Meist erfolgt die Datierung in Buchstaben, sie kann aber auch nur als Aufzählung einer Dekade erfolgen. Hinzutreten Ehrennahmen des Monats und zusätzliche
Apposition die auch in der Ortsangabe aufgenommen wurden.
Die Urkunden wurden zum überwiegenden Teil auf oberitalienischen und später französischen Papier geschrieben, wobei die Oberflächenglättung im Osmanischen Reich selbst erfolgte.
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PROTOKOLL (Einleitung)
Invocatio (Anrufung Gottes) davet/ temhit oder temcit
Tughra (Gorßherrliches Handzeichen) tuğra/pencs
Intitulatio (Name/Titel des Austellers) ´unvân
Inscriptio (Empfänger) elq
âb
Salutatio (Anrede) du`
â
KONTEXT (Rechtssetzender Teil)
Narratio (Grund der Urkunde) naql/iblâġ/tesrih
Dispositio (Materieller Inhalt) hükm/emr
Sanctio (Strafandrohung) te`kid
Corroboratio (Angabe der Beglaubigungsmittel)
ECHATOKOLL (Schluß)
Datatio (Datierung) t
ârih
Locus (Ortsangabe)
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Oben: Ferman 1559 an den Sandschakbeg von Fülek. Urkundenart (hükm-i mühimme) Schrift riq`a übergehend in divani.
Unten: Übungstext zur Gliederung eines Urkundentextes mit der Links abgebildeten Vorgehensweise.
*Quelle: Matuz, Josef: Das Kanzleiwesen Sultan Süleymans des Prächtigen. (Freiburger Islamstudien; Bd. V). Wiesbaden 1974 S. 143 ff.
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“(Invocatio) Er (Tughra) Süleyman, Sohn Selim Chans, immer siegreich. (1)(Inscriptio)Vorbild der ehrwürdigen
Emire, Stütze der erlauchten Edlen, Besitzer der Macht und Hochachtung, durch die Fülle der Gnade des allwissenden Königs Beschenkter, Sandschakbeg von Fülek (Salutatio) lang dauere sein Ruhm.(2)
(Notificatio) Bei Ankunft des erhabenen großherrlichen Handzeichens sei kund, daß jetzt gemeldet wurde, (3) (Narratio)
entgegen dem zwischen beiden Seiten bestehenden Vertrag und Sicherheits- und Friedensabkommen seien einige Orte des landes Polen (4) angegriffen und überfallen worden. Deshalb befehle ich, daß du bei Anfunft meines edlen Befehls (5) in dieser Hinsicht nicht leichtsinnig bist und auf keinem Fall jemanden auf zum Lande Polen gehörende (6) seien es Vorstädte, Dörfer, Landstädte oder andere Orte (7) Angriffe und Überfälle ausführen läßt.
(Sanctio) Laß niemanden gegen den zwischen beiden Seiten bestehenden Vertrag und das Sicherheitsabkommen (8) handeln. Das sollst du wissen. (Correboratio) Dem edlen Zeichen sollst du vertrauen.
(Datatio) Geschrieben in der dritten Dekade des Monats rebi`ülevvel (9) im Jahre 967 (Locus) in der Residenz Konstantinopel.”*
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Literatur
Allgemein
Beck, Friedrich und Henning Eckart (Hrsg.): Die Archivalischen Quellen. Eine Einführung in ihre Benutzung. 2 Aufl. Weimar 1994
Büssem, Eberhard und Neher Michael (Hrsg.): Arbeitsbuch Geschichte. Neuzeit 1 (16. bis 18. Jahrhundert) Quellen. München 1977
Brand, Ahasver von: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 10 Aufl. Stuttgart 1983
Osmanisch
Matuz, Josef: Das Kanzleiwesen Sultan Süleymans des Prächtigen. (Freiburger Islamstudien; Bd. V). Wiesbaden 1974
Reychman, Jan und Zajaczkowski: Handbook of Ottoman-Turkish Diplomatics. The Hague 1968
Schell, Helmuth:
Die staatsrechtliche Stellung der ökumenischen Kirchenfürsten in der alten Türkei. Ein Beitrag zur Geschichte der türkischen Verfassung und Verwaltung. (Abbhandlung der Preußischen Akademie der Wissenschaften: Jg. 1942.) Berlin 1943
Tughra
Babinger, Franz: Die grossherrliche Tughra. Ein Beitrag zur Geschichte des osmanischen Urkundenwesens. Leipzig 1925 Nachdr. Istanbul 1975
Nadir, Aysegül (Hrsg): Osmanli Padisah Fermanlari / Imperial Ottoman Fermans. London 1986
Schätze Aus dem Topkapi Serail. Das Zeitalter Süleyman des Prächtigen. Staatliche Museen Preußischer Kulturbesitz Museum für Islamische Kunst, Berlin 1988
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