Osmanisches Reich
Osmanisches Reich

Die politische Entscheidungsfindung der verschiedenen Reichsinstitutionen

Reichstagsordnung, Kupferstich von Peter Troschel, 1675

Das Reichsregiment14


Das Reichsregiment wurde im Zusammenhang mit den ständischen Reichsreformen an der Wende des 15. zum 16 Jh. geschaffen. Es war als eine kollegiale verfasste Regierungsinstanz, unter Vorsitz des Kaisers, gedacht.15 Die Intention ihrer Gründer war nicht allein die Übernahme der kaiserlichen Herrschaftsfunktion, sondern als schützende Gewalt gegen die Türkennot.16Somit kann man also feststellen, dass das Reichsregiment als Instrument der Abwehr der Bedrohung und zum Schutz von Christenheit und Reich maßgeblich durch die Türkengefahr in seiner Entstehung beeinflusst wurde.

 

Der Reichstag


Auf den deutschen Reichstagen war die Türkenhilfe der wichtigste Beratungsgegenstand, neben den Religionsangelegenheiten. Er war die Spanne zwischen Forderung der Hilfe und Bewilligung. Anhand der verschieden Interessengruppen möchte ich kurz die Probleme und deren Zustandekommen oder Lösung darstellen. Dabei unterscheide ich zweierlei Problemfelder. Erstens das verfassungsrechtliche Probleme und zweitens die Probleme der Reichstagsakteure.

 

a.) Verfassungsprobleme:


Die Frage der rechtlichen Verpflichtung kann extensiv ausgelegt werden durch §11 der Reichstags- abschied vom 26.08.151 2, welcher zur Unterstützung verpflichtet, wenn nur das Reich “angegriffen und bekriegt” wird. Somit wird die Reichshilfe zur “freiwilligen” Hilfe, dies vor allem im protestantischen Sinne. Dieses Freiwilligkeitsprinzip konnte somit auf die Aufbringung der Truppen als auch auf die Erhebung von Türkensteuern angewendet werden.17  Mit der Erklärung des Landfriedens, erlassen vom Reichsregiment 1522, wurde versucht, die Pflicht der Verteidigung den Reichskreisen aufzuerlegen.18 Die in diesem Reichsabschied entstandenen Reichskreise werden darin zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Wir wissen von Versuchen der kaiserlichen Zentralbehörden, gerade diese Hilfe zum Schutz des österreichischen Kreises durch die Reichexekutionsordnung von 1555 anzuwenden. Zwar konnten erhebliche Truppen für einige Jahre damit gestellt werden, doch blieben diese Versuche langfristig ohne rechtliche Bedeutung.19  Auf das Problem der Anerkennung der Reichsabschiede möchte ich im Rahmen dieser Arbeit nicht eingehen, auch wenn es nicht zu unterschätzen ist.

 

14 (1500/02 und 1521/30)

15 Kunisch, Op. dt., S. 57

16 Zeumer,K.: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bd. 2, 2 Aufl., Tübingen 1913 5. 297 (Vorrede), 5. 302 § 23 und § 29 5. 303

17 Schulze, Op. cit., S. 74 hierzu Zeumer, Op. cit., 5. 308 ff.

18 Zeumer, Op. dt., S.328/329

19 ibid., S.341 ff. Augsburger Reichsabschied v.a. § 60-64.


b.) Die Akteure des Reichstages.


1.  Der Kaiser: Der Kaiser vertrat auf dem Reichstag die Probleme seiner eigenen Erbländer an deren Grenze die Türkengefahr akut war. Gleichzeitig war er die führende katholische Macht in den Auseinandersetzungen der Reformation und der Gegenreformation. Schließlich fühlte er sich als Herrscher eines Universalreiches (z.B. Karl V.) den Ideen und Weltanspruchdenkens eines mächtigen habsburgischen Reiches verpflichtet, was automatisch die Gegnerschaft förderte und die Kampfkraft eben eines solchen Reiches erheblich band.

 

2. Die Stände: Einig waren die Stände im Erhalt ihrer Reichsständischenfreiheiten gegenüber dem Kaiser und der Ablehnung einer bedrohlichen Weltmacht im Reichsverband. Die konfessionelle Spaltung der Stände spielte bei der Durchsetzung dieser Interessen eine untergeordnete Rolle. Wichtig hingegen ist die Sonderrolle konfessioneller Fragen zwischen den Ständen und gegenüber dem Kaiser.

 

3.  Die katholischen Stände: In Bezug auf die Türkenhilfe verhielten sich die katholischen Stände in ihrer Überzahl kaiserfreundlich. Bei der Beurteilung der reichsständischen Grundpositionen erscheint, wie bereits erwähnt, eine Differenzierung des Verhältnisses als angebracht.

 

4. Die protestantischen Stände: Bei der Untersuchung der Protestanten muss eine Unterscheidung zwischen erster und zweiter Hälfte des 16 Jh. getroffen werden. Das Problem der Protestanten war erstens die Diffamierung der katholischen Stände, also der Vorwurf der “Treulosigkeit”. Zweitens die Anrufung des Reichskammergerichtes, durch die katholisch- kaiserlichen Partei und die damit angedrohte Reichsexekution. Drittens die Sicherung der Protestantischen Länder und Religion (Gründung des Schmalkaltischen Bundes 1531).

 

Damit gewinnt der Reichstag als Möglichkeit des Ausgleiches der Reichsprobleme zunehmend an Bedeutung. Dieses Verständnis von der Funktion des Reichstages erklärt deshalb die Türkengefahr als innenpolitischen Hebel, um religiöse aber auch politische Konzessionen zu erkaufen.20 Dies führt dazu, dass der Regensburger Reichstag 1532 in erster Linie ein Türkenreichstag wird, indem die Tagesordnung durch die Bedrohung geändert wird.21Durch die ablehnende Haltung der Protestanten wurde der Kaiser so unter Druck gesetzt, dass er den Protestanten nachgeben musste. Weil diese aber wiederum unter sich uneins waren, wurden die kaiserlichen Zugeständnisse nicht schriftlich in Form eines Abschiedes festgehalten. Einige Autoren gehen davon aus, dass die Erfüllung einiger zentraler Forderungen z.B. die Zusicherung des Unterlassens einer Reichsexekution, die Protestanten nicht nur als gleichrangig behandelt wurden, sondern als Sieger hervorgingen.22 Übereinstimmend aber ist die Tatsache der Niederlage durch das Nach- geben des Kaisers gegen die Forderungen der katholischen wie der protestantischen Stände mit der Zusicherung eines Konzils. Während also bis zum Augsburger Reichstag 1555 die Türkenhilfe zum taktischen Vorteil der Konfessionen, insbesondere der Protestanten, eingesetzt wurde, ändert sich dies nach dem schon erwähnten Reichstag, zu Ungunsten der Protestanten. Diese geraden nämlich auf den späteren Reichstagen in die Minderheit. Damit verbindet sich das Problem der Majorität, vor allem als die Höhe der Türkensteuer durch die katholische Mehrheit angehoben wurde. Dies wäre für die opponierenden Protestanten nicht bedenklich gewesen, wenn die Nichtaufbringung der Türkensteuer ohne Konsequenzen geblieben wäre. Doch die säumigen Reichsstände wurden am Reichskammergericht verklagt und liefen damit Gefahr, mit Acht und Bann bestraft zu werden. Damit verringerte sich der politischen Handlungsspielraum der protestantischen Stände gegenüber der ersten Jahrhunderthälfte.23


20 Schulze, Op. cit., 5. 140 ff.

21 Westermarin,A.: Die Türkengefahr und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reistag zu Regensburg 1532. (Heidelberger Abhand- lungen Heft 25), Heidelberg 1910, S. 172 (§1 die Änderung der Präposition)

22 Fischer-Galati, Op. cit., 8. 50

23 Schulze, Op. dt., 8. 159



Die 10 Reichskreise am Anfang des 16. Jh.

Die Reichskreise24


Mit dem Augsburger Reichsabschied 1530 erwuchs den Reichskreisen, durch die Organisation des Heeres gegen die Türken im Auftrage des Reichstages, eine neue wichtige Aufgabe, die ihre organisatorische Struktur erheblich verbesserte und konsolidierte.25In der Folgezeit erwies sich eine gut ausgebaute Kreisverwaltung als Voraussetzung der Erfüllung des Reichsmatrikel von Worms 1521 (Romzughilfe). Erstens zur Stellung eigener Reichstruppen, zweitens zum Aufbau und Einzug der Türkensteuern. Durch die anhaltenden Kriege, insbesondere der Türkenkriege war besonders in den Oberdeutschenstaaten ein erheblicher Bedarf an Söldnern. Die einzelnen Kreise unterhielten eigene Musterungsplätze, was immer wieder zu Problemen mit nicht Beschäftigten Söldner führte. Dadurch nahm der Landfriedensbruch erheblich zu. Dies hatte zur Folge, dass die Kreise ihr Polizeiwesen verstärkt ausbauen mussten, was wiederum zur Stärkung der Kreise führte.26Doch die Kosten führten auch zum Problem des Missverhältnis zwischen Steuerbürde und ihrem Mitspracherecht Über die immer größer werdende Diskrepanz zwischen der Wirtschaftskraft der Territorien und deren Veranlagungen in der Reichsmatrikel. Somit führte also die Zunahme des Polizeiwesen und die Zunahme zentrifugaler Kräfte zum Emporkommen eines juristisch geschulten Berufsbeamtentums, das seinerseits erheblich den Organisationsgrad der Kreise hob.27


Zum Ende des 16 Jh. (1594) erreicht die Bedeutung der Reichskreise einen Höhepunkt dadurch, dass der Kaiser direkt, unter Umgehung des Reichstages, an die Reichskreise herantrat (Partikularkreistage).28Dies hatte eine Änderung der Rechtsgrundlage zur Folge, doch dieser verfassungsgeschichtlicher Aspekt ist bis Heute nur zum Teil bearbeitet, für die Geschichte der Kreise aber von Besonderheit, weil die Trägheit der Reichstage hierdurch Überbrückt wurde.29 Die Reaktion auf diese Nutzung der Kreistage für die Türkenhilfe als ein dem Reichsrecht widersprechendes Verfahren, was bisher unbekannt war, soll nun noch kurz gezeigt werden. Erstens ergab sich für die protestantischen Kreise das gleiche Majoritäts- problem wie auf den Reichstagen, und zweitens kam es in Folge der hohen Heereskosten zur Erschöpfung der Kreise was zu dem Ergebnis führte, dass die Kreise ab 1598 keine eigenen Truppen mehr ins Feld schickten, sondern nur noch Hilfe in Form von Geld leisteten.30Somit erweist sich also die Türkengefahr als wichtiges Mittel zur Organisation der Kreise, vor allem zusammen mit der Reichsexekutionsordnung von 1555 und der wichtigen Münzordnung für die Türkensteuer von 1559.

 

24 Dotzauer,W.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1 806), Darmstadt 1989 (Erste allg. Zusammenfassung)

25 Laufs,A.: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge Bd. 16), Aalen 1971,S. 158

Hartung,F.: Geschichte des fränkischen Kreises von 1521-1559, Veröffentlichung der Gesellschaft  fränkische Geschichte, Leipzig 1910, Nachdruck Aalen 1973, 5. 176

28 Laufs, Op. cit., 5. 312/ sowie Zeumer, Op. cit., S. 351 Exekutionsordnung § 49

27 ibid., 5. 320

28 Schulze, Op. cit., 5. 194

29ibid 5. 198

30 Laufs, Op. cit., 5. 419

Reiterharnisch Kaiser Maximilians I. 1519

Die Reichstürkenhilfe


Leider gibt es über die Türkenhilfe des gesamten 16 Jh. keine Darstellung, wie in der Einleitung bereits erwähnt, doch kann durch die bisherigen Arbeiten ein Überblick gegeben werden.Die Reichstürkenhilfe war keineswegs eine feste Einrichtung, sondern unterlag ständig Änderungen. Dies lag zum einen an den dauernd wechselnden politischen Veränderungen zum anderen an der Beschaffenheit der Hilfe an sich. Die Aufstellung der Reichstürkenhilfe ging auf den Wormser Reichsmatrikel von 1521 zurück. Dieser Matrikel wurde zum bevorstehenden Romzug Kaiser Karl V. erstellt. (Mittelalterliche Tradition der Kaiserkrönung in Rom). Diese Einheit des Reichsheers wurde dann aber zur Berechnungseinheit der Türkenhilfe. Ein Römermonat umfasste 4.000 Tsd. Reiter (a 12 fl.) und 20.000 Tsd. Fußsoldaten (a 4 fl.), somit beläuft sich die Summe auf 128.000 fl. (Gulden), wobei sich die Bezahlung also der Wert der Römerhilfe im Laufe der Zeit ändert.31  

                                                                     

Ebenso variabel war der Unterschied zwischen Bewilligung und Vollzug, Leistung an Leuten, Geld, Ausstattung, Führungspersonal und Geschütz. Hinzu kommt noch die Bedeutung und Unterscheidung der Türkenhilfe.

 

a.) “Eilende Hilfe” = Rasche Bereitstellung von Mittel zur Türkenabwehr.                              

b.) “Beharrliche Hilfe” = Länger andauernde und umfassendere Hilfe.32


Insgesamt kennen wir drei Arten der Reichstürkenhilfe.

 

a.) Stellung von Reichstruppen (meist nur defensive Aufgabe)

b.) Bewilligung von “Baugelder”, darunter versteht man die Gelder, die für den Ausbau und Unterhaltung der Militärgrenze bewilligt wurden.

c.) Bewilligung von “reinen” Soldgelder zur Anwerbung fremder Söldner.

 

Zur besseren Übersicht möchte ich eine Tabelle33 Über die Reichstürkenhilfe kurz darstellen und dann zur Finanzierung der Gelder übergehen. Die Tabelle zeigt den deutlichen Anstieg der Reichstürkenhilfe ab 1566/67, akute Gefahr eines Türkenkrieges, und die in der ersten Hälfte situationsbedingte Reichstürkenhilfe im Gegensatz zur kontinuierlichen Hilfe in der zweiten Hälfte des 16 Jh..

 

31 Schulze, Op. cit., 5. 77  32 Steglich, Op. cit., 5.                                                     

33 Tabelle auf Grund der Ergebnisse bei Schulze, Op. cit., S.79/80 und Steglich, Op. cit., S. 54/5                                

Reichstürkenhilfe in Römermonaten 16.Jh.
Akıncı führen Gefangene als Beute in die Sklaverei 15 Jh.

Die Türkensteuern


Das Hauptproblem der Besteuerung lag in der historischen Weise der Art und Umfang der Steuererhebung. Kontinuierliche Steuererhebungen sind bis Ende des 16 Jh. nicht üblich und für damalige Zeitgenossen nicht denkbar, also war die Steuereinziehung und Erhebung eine einmalige Sache an der auch die Einführung des “gemeinen Pfennigs” sich nichts längerfristiges Änderte. Die Aufbringung und Einziehung der Gelder war Sache der Stände und in besonderem Maß und zunehmender Zeit der Kreise. Auf die Art der Einziehung, Berechnung, Kontrolle und Vollzug möchte ich nicht eingehen, sondern nur auf deren Auswirkungen auf die Steuermentalität. Entscheidend bei der Erhebung der Steuer war das Bewusstsein in der Bevölkerung um die Türkengefahr, siehe hierzu den Abschnitt über die verschiedenen Funktionen der Diskussion über die Türkengefahr. Hierzu wurde ein umfassender propagandistischer Aufwand betrieben. Läuten der Türkenglocken, Dankmessen und Siegesmessen sowie Prozessionen etc., offensichtlich hatten die Bemühungen Erfolg und erzeugten eine Türkensteuer freundliche Haltung.34 Andererseits gab es viele Prozesse beim Reichskammergericht in Bezug auf die Besteuerung und Hinweise darauf, dass das Bestreben der Reichsstände darauf gerichtet war, keine Steueraufstände zu provozieren oder den Gebrauch der extensiven Nutzung des Reichskammergerichtes zu unterbinden. Übrigens betraf die Besteuerung nur bürgerlich-bäuerliche Schichten, also nicht den Adel, was vor allem der kaiserlichen Reichspfennigverwaltung und natürlich den Untertanen missfiel. Hinzuzufügen sei noch die Möglichkeit der Übersteuerung der Türkensteuer zum Nutzen der einzelnen Landesfürsten, was nicht selten vorkam.35 Gerade also der breite Bereich der Finanzierung zeigt das ganze Ausmaß des Einflusses der Türkengefahr auf die Einrichtung der Fiskalverwaltung und der Bereitschaft der finanzierenden Schichten, die entstehenden Besteuerungen zu ertragen.

 

34 Schulze, Op. cit., 277 ff.

35 ibid., 5. 255 ff.



Türkensteuerliste 1558

Zusammenfassung

 

Will man den Einfluss der Türkengefahr auf das Reich abschließend beurteilen, muss man zwei Ebenen von einander trennen. Die Ebene der direkten Beeinflussung und die Ebene der indirekten Beeinflussung. Auf die Ebene der direkten Beeinflussung würde ich die Türkensteuern und Türkennot in Diskussion stellen, vielleicht auch mit Einschränkungen das Reichsregiment. Die Not der Finanzierung der Türkenkriege beeinflusste somit nicht nur die Bereitwilligkeit und das Ertragen einer neuen Steuer, sondern führte durch ihre kontinuierlichen Erhebung zu einer neuen Steuermentalität, die bis dahin unbekannt war.36Auch die gezielte propagandistische Ausnutzung der eigentlichen informativen Nachrichten zum Zwecke der eigenen Kommunikationsinteressen stellt ein Ereignis da, welches nur mit dem Anstieg der Druckerzeugnisse der Reformation vergleichbar ist. Damit wird die Publikation als Kampfmittel nicht allein von den Reformern benutzt, sondern auch von den bis dahin eher kritischen Betrachter angenommen und die Fähigkeit des Lesens an sich von den zuständigen Kräften gefördert. Bei der Frage des Reichsregimentes erscheint es direkt eine Zusammenhang zwischen Türkennot und Errichtung einer gemeinsamen Regierung zu geben.                                                                                                                                           

Unter der indirekten Ebene verstehe ich ferner die grundlegende Erkenntnis vom Zusammenhang zwischen dem auf das Reich und die Reichsstände ausgeübten Druck und den dadurch bewirkten inneren Reaktionen. Dieser Druck brachte nicht nur die Fähigkeit des Reiches zur einheitlichen Verteidigung mit sich, er provozierte auch neue Formen der Bewilligung, etwa durch die Partikulationsreichstage, oder in dem er “leblose Gebilde”, z.B. die Reichskreise, in ihrem Organisationsgrad steigerte und beschleunigte.               

 

Bei der Frage der tatsächlichen militärischen Wirkung der Reichstürkenhilfe, die unter so vielen Mühen bereitgestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass ihre Hilfe zwar wichtig war, nicht aber zur eigentlichen Abwehr der Osmanen reichte. Doch diese geringe Leistungsfähigkeit muss unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden. Zum Einen ist es erachtenswert, wie sich das Reich, trotz schwierigen Situationen, seien sie religiöser wie föderativer Art, immer wieder auf eine gemeinsame Hilfe einigen konnte. Zum anderen muss hier hinzugefügt werden, dass die Territorien und Städte niemals bereit waren, sich für die Türkenhilfe zu verausgaben, sondern stets für ihre eigene Sicherheit Vorsorge trafen.37


36 Schulze, Op. cit., S. 370

37 Steglich, Op. cit., S. 55



LITERATURVERZEICHNIS

Dotzauer,W: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1 806), Darmstadt 1989

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Fischer-Galati.S.A.:.: Ottomane lmperialism ad Germane Protestantismus 1521-155, New York 1972

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Kunisch, J: Das Nürnberger Reichsregiment und die Türkengefahr, in: Historisches Jahrbuch Jg. 93 5. 57-72 (Hrsg.) Spörl,J., München/Freiburg 1973

Laufs, A: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge Bd. 16), Aalen 1971

Matuz, J: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt 1985

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Schulze, W: Reich und Türkengefahr im späten 16 Jh., 1. Aufl., München 1978

Schwarz, K: Die Türken als Hoffnung der deutschen Protestanten zur Zeit des lnterims, in: Europa und der Orient 800-1900 S. 51-55 (Hrsg.) Sievernich,G., (LeseBuch zur gleichnamigen Ausstellung), Berlin 1989

Steglich, W: Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V, in: Militärgeschichtlichen Mitteilungen 1/72 (Hrsg.) Militärgeschichtliches Forschungsamt, Freiburg 1972

Westermann.A.: Die Türkengefahr und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reichstag zu Regensburg 1532. (Heidelberger Abhandlungen, Heft 25), Heidelberg 1910

Zeumer, K: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bd. 2, 2 Aufl., Tübingen 1913



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