Osmanisches Reich
Osmanisches Reich

Religiöse Koexistenz

Das Verhältnis zwischen Juden, Christen und Muslimen im Osmanischen Reich.


Tagungsbeitrag für 4. Interreligiöse Sommeruniversität der Evangelischen Akademie Loccum (Wie kann Gestern Morgen besser werde? Jüdisch-christlich-muslimische Geschichte(n). Workshop I:  Kolonialzeit und Mittlere Osten (Historische Stationen).  Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis Dr. Mustafa Gencer, Bielefeld 2005

Bulgarische Kinder in einer griechisch-orthodoxen Schule in Adrianopel Anfang 20 Jh.

1. Einleitung


Im Laufe seines 600 jährigen Bestehens in Südosteuropa und Nahen Osten entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen. Dabei war für den rechtlichen Status und die politische Identitätsfindung der Untertanen die Zugehörigkeit zu einer anerkannten und autonomen Religionsgemeinschaft (Millet-System) ausschlaggebend.

 

Der Siegeszug des Territorialstaates in Westeuropa seit dem 16. Jahrhundert und das neue Konzept des Nationalstaates seit Beginn des 19. Jahrhunderts stellten aber dieses System prinzipiell in Frage. Im Spannungsfeld konkurrierender Interessen, wirtschaftlicher Einflusssicherung, ethnisch-kultureller Assimilation sowie nationaler Identitätsfindung wurden die Grundlagen der politischen Loyalität obsolet und das Vielvölkerreich verlor gleichsam seine Daseinsberechtigung. Im Zusammenhang dieser politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen änderten sich die Bedingungen des Zusammenlebens zwischen Juden, Christen und Muslimen im Osmanischen Reich (1).

 

Anhand ausgewählter Literatur versucht dieser Beitrag, zunächst die Grundzüge der osmanischen Geschichte darzulegen und dann das osmanische Modell des Zusammenlebens verschiedener Religionen und Ethnien epochenübergreifend herauszuarbeiten. Dabei werden einerseits die an die Nichtmuslime (dimmis) gewährten Rechte, Pflichten und Einschränkungen vorgestellt, andererseits die politischen Beziehungen zwischen dem Staat und den verschiedenen Glaubenszugehörigkeiten aufgezeigt. Vor allem wird das Verhältnis der Religionen zueinander und die Situation der Millets im Zuge dess Modernisierungsprozesses kritisch hinterfragt.



Mehmed II übergibt Schutzbrief an den byzantinischen Bischof Gennadios 15. Jh.

2. Historischer Hintergrund


Mit der Gründung des großseldschukischen Reiches beginnt das Eindringen der Türken in das Gebiet der heutigen Türkei. 1071 schlug Alp Arslan im östlichen Anatolien bei Mantzikert das byzantinische Heer und öffnete den Turkmenen die Tore Anatoliens. In der Folgezeit eroberten sie Anatolien bis in die westlichen Gebiete Kleinasiens. Durch die Mongolen-Invasion Anfang 13. Jahrhundert brach das Seldschukenreich zusammen. Es bildete sich eine Reihe von unabhängigen Kleinfürstentümern, eines davon war das Fürstentum der Osmanen.

 

Bereits 50 Jahre nach der Gründung des Osmanischen Reiches als Fürstentum fassten die Osmanen in Europa Fuß und begannen mit der planmäßigen Eroberung des Balkans. Vier Jahre nach seiner Eroberung wurde Adrianopel (Edirne) 1364 Hauptstadt. Mit dem Sieg auf dem Amselfeld (Kosovo Polje 1389) kam Serbien unter osmanische Herrschaft. Unter Murads Nachfolger Bayezit I. (1389-1402) kam die Ausbreitung des Reiches durch die Invasion Timurs zum Stillstand, es wurde sogar vom Zerfall bedroht. Erst nach dem Rückzug Timurs wurde die Eroberungs- und Ausdehnungspolitik wieder aufgenommen, die in der Einnahme Konstantinopels 1453 gipfelte.

 

Unter Selim I. (1512-1520) wandten sich die Osmanen nach Osten. Anatolien, Syrien und Ägypten sowie Mekka und Medina wurden dem Reich hinzugefügt. Mit Süleyman I(dem Prächtigen, 1520-1566) erhielt dann das Reich die größte Ausdehnung. Das Osmanische Reich erreichte seinen Höhepunkt im 16. und frühen 17. Jahrhundert, als es mit dem Habsburgischen Reich um die Kontrolle über Mitteleuropa kämpfte. In diesem Ringen waren die Türken anfangs siegreich, wurden später jedoch geschlagen. Auf die zweite erfolglose türkische Belagerung Wiens 1683 folgte drei Jahre später der Verlust von Budapest. Ende des 17. Jahrhunderts, nach den Siegen der Österreicher und ihrer Verbündeten, wurde das Osmanische Reich erstmals in seiner Geschichte von einem siegreichen Gegner gezwungen, als geschlagene Macht einen Friedensvertrag zu unterzeichnen.

 

Mit dem Frieden von Kücük Kaynarca (1774), der den russisch-türkischen Krieg beendete, verlor das Osmanische Reich weite Teile in Europa und auf dem Balkan. Im folgenden Jahrhundert war das Osmanische Reich zum Gegenstand der „Orientalischen Frage“ geworden, die erst mit dem Ende des Reiches 1918 „beantwortet“ sein sollte. Zum Ende des 19. Jahrhunderts hatten die in der Türkei konkurrierenden europäischen Großmächte nach dem einen oder anderen verlorenen Krieg Aufteilungspläne des Osmanischen Reiches geschmiedet. Die osmanische Regierung versuchte, durch Bündnisse mit einzelnen europäischen Staaten die Auswirkungen dieser Krisen abzufangen. Nun war es nicht mehr die Stärke, sondern die Schwäche des Osmanischen Reiches, die ein Problem für Europa darstellte.



Die Georgskirche, Kathedrale des Ökumenischen Patriarchen, in Phanar, Istanbul

3. Die Organisation und Interaktion der Nichtmuslime im Osmanischen Reich


Bedenkt man die lange Geschichte muslimischer Herrschaft über Nichtmuslime, so erhebt sich die Schlüsselfrage nach Perzeption und Verhaltensweisen. Welchen Stellenwert hatten Nichtmuslime in Staat und Gesellschaft? Wie war das Verhältnis der Muslime zu den nichtmuslimischen Bevölkerungsgruppen? Wie gingen die Nichtmuslime mit ihrem Status als Untertanen um? Ein wichtiger Punkt sollte vorweg betont werden: Es gibt kaum Anzeichen für irgendeine tief verwurzelte, gegen Juden oder eine andere Gruppe gerichtete emotionale Feindseligkeit, die mit dem Antisemitismus der christlichen Welt vergleichbar wäre. Insgesamt ist die muslimische Einstellung zu Nichtmuslimen nicht von Hass, Furcht oder Neid diktiert.

 

Generell lässt es sich als typisch für die islamischen Regime bezeichnen, dass die im Zentrum gelegenen toleranter waren als die an der Peripherie und dass sie zunehmend repressiver wurden, je weiter sie von den Kernlanden der islamischen Kultur entfernt waren. Nichtmuslime lebten gewöhnlich in Ägypten oder in der Türkei, in Syrien oder im Irak besser als in Nordafrika oder in Zentralasien.

 

Insgesamt jedoch kann man sagen, dass Christen und Juden gleich behandelt wurden. Einmal sind die einen besser dran, dann wieder die anderen, doch das war stets auf besondere Umstände, nicht auf allgemeine Grundsätze zurückzuführen. Der Koran zeigt eine eindeutige Vorliebe für die Christen, mehr noch die muslimische Tradition. Insgesamt ist das Bild des Juden in Überlieferungen des Propheten (Hadith) im Hinblick auf das Verhältnis zum Propheten und zu den Muslimen negativ (2).

 

Was das innere Verhältnis der Christen unter sich betrifft, so gibt es Berichte des westlichen Reisenden im Osmanischen Reich. Im 17. Jahrhundert gab es europäische Reisende, die mit den Instrumenten der nachfolgenden Epoche der ”europäischen” Aufklärung (3) das Osmanische Reich und seine Institutionen beobachtet haben. Eine der ersten Reisenden dieser Art war Henry Blount (1602-1682). In seiner Reisebeschreibung “A Voyage into the Levant” geht er auf die Lage der Christen auf türkischem Gebiet ein. Seine Meinung über sie ist nicht sehr hoch und tatsächlich widmet er ihnen nicht besonders viele Zeilen in seinem Buch. Er hebt vor allem ihre Zersplitterung in verschieden Sekten hervor und ihre Skrupellosigkeit, sich gegenseitig bei den türkischen Autoritäten zu denunzieren, um eigene Vorteile zu erlangen. Er ist auch der Ansicht, dass die östlichen Christen von den römischen Christen nichts Gutes zu erwarten hätten (4).

 

Das Verhältnis zwischen den Nichtmuslimen und dem osmanischen Staat erfuhr nach der Eroberung Konstantinopels eine neue Phase. Sultan Mehmet gewährte den unterlegenen christlichen Byzantinern den Status einer Religionsgemeinschaft (Millet) (5). Das Millet-System regelte das Verhältnis zwischen der politischen Herrschaft und der jeweiligen nicht-muslimischen Bevölkerungsgruppe. Diese konnten unter der Führung ihre Gemeinschaft, ihre Institutionen und Tradition pflegen und ihr Recht anwenden.  Der Staat gewährte allen Untertanen die Unversehrtheit von Leib, Würde und Gut. Die drei nicht-muslimischen Millets (Griechisch-Orthodoxe, Armenier und Juden) hatten gegenüber dem Sultan verantwortliche Vertreter in der Hauptstadt und besaßen nach innen eine nicht territorial definierte Autonomie.Die Vertreter der nichtmuslimischen Gruppen verfügten sowohl über religiöse, wie auch weltliche Autorität in ihrer jeweiligen Gruppe. Beispielsweise durften sie Steuern und Abgaben aus ihrer religiösen Gemeinschaft erheben. Sie hatten einflussreiche Befugnisse im Vergleich zu einem Religionsoberhaupt im zeitgenössischen Westeuropa.



Ein männlicher Jude im Osmanischen Reich um 1779

Die nichtmuslimischen Gemeinschaften scheinen von ihrem Status zufrieden gewesen zu sein. Denn in der klassischen osmanischen Epoche waren sie nicht zu einer Auswanderung oder zum Aufstand gegenüber der Regierung tendiert. Das Osmanische Reich nahm sogar eine große Zahl der Juden aus Spanien auf und siedelte sie in den Zentren der Industrie und Handel an. Diese konnten ihre Identität bewahren. Auch die Menschen in den eroberten Gebieten konnten ihr religiöses und kulturelles Leben fortführen. Die osmanische Regierung hat in den eroberten Gebieten eine Politik der „geographischen Integration“ betrieben, um die Macht des Staates zu sichern.

 

Das Verhältnis des Osmanischen Reiches zu den Nichtmuslimen verschlechterte sich gegen Ende des 18. Jahrhundert. Die Einschränkungen der osmanischen Regierung, wie besondere Bekleidungsvorschriften, Verbot des Reitens und der Benutzung des Bürgersteigs, etc. hatten deren Loyalität gegenüber dem Staat geschwächt (6).

 

Das Millet-System beruht im Prinzip auf islamisches Recht. Danach bezeichnet der Begriff „Millet“ eine Gruppe, die zu einer Konfession und Religion gehört. In der osmanischen Verwaltung werden die Nichtmuslime als tebaa-i gayrimüslime (nicht-muslimische Untertanen), Millet, etc. bezeichnet. Der osmanische Staat gewährte den Nichtmuslimen in religiösen, rechtlichen, administrativen und erzieherischen Angelegenheiten unter ihrer Führung das Recht der Selbstbestimmung. Die Nichtmuslime unter osmanischer Herrschaft setzten sich aus Orthodoxen, Armeniern, Katholiken, Juden und Protestanten zusammen, wobei die Orthodoxen bei der Staatsbürokratie vor den anderen Gemeinschaften standen (7).

 

Proportional gesehen bildeten die Türken, die in der Verwaltung dominant waren, eindrittel der Gesamtbevölkerung. Zweidrittel der Bevölkerung bestand aus Griechen, Armeniern, Juden, Rumänen, Slawen, Albanern und Arabern. Nach Religionszugehörigkeit bildeten die Muslime die Mehrheit der osmanischen Gesellschaft.

 

Während die Mehrheit der Griechen und Armenier im osmanischen Reich zu den autochtonen Bevölkerungsgruppen ihres geographischen Raumes zählten, verdankten die Juden ihre Bedeutung zwei großen Entwicklungen. Der allgemeine Faktor war natürlich der Aufstieg und die Ausbreitung des Osmanischen Reiches selbst. Der spezifisch jüdische Faktor bestand in der Masseneinwanderung von Juden aus Europa.

 

Nach Schichten spezifiziert und in chronologischer Reihenfolge kann die Struktur jüdischer Gemeinden im Osmanischen Reich wie folgt dargestellt werden. Die ersten und ältesten sind die so genannten Romaniot –die einheimischen Griechisch sprechenden Juden, die die Türken vorfanden. Die zweite Schicht bestand aus frühen Einwanderern aus Europa, hauptsächlich Aschkenasim aus Deutschland sowie aus Frankreich. Sie wurden bei weitem übertroffen durch die Einwanderung der Sephardim aus Südeuropa zum Ende des 15. Jahrhunderts. In der Hauptstadt Istanbul entstanden Gemeinden der Sephardim, ebenso in Saloniki, Izmir (Smyrna), Edirne und anderen Städten in Anatolien und auf dem Balkan. Im 19. Jahrhundert wurde das berühmte Millet-System, das in erster Linie zur Kontrolle über die griechischen und armenischen Gemeinden entwickelt worden war, in ähnlicher Form auf die jüdischen Gemeinden erweitert. Die Juden wurden als Millet anerkannt und unterstanden dem hahambasi, dem Oberrabbiner, eingesetzt und akkreditiert durch den osmanischen Herrscher, mit etwa gleichem Status, gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wie das Oberhaupt der griechischen oder armenischen Kirche (8).



Kaiser Manuel lI 1350-1425

Der kulturelle Beitrag der osmanischen Juden zum kulturellen Leben des Osmanischen Reiches beschränkte sich hauptsächlich auf Medizin, Schauspiel- und Buchdruckerkunst. Die Juden brachten aus Europa einen bedeutenden Fundus an medizinischem Wissen mit. Den zweiten wichtigen Beitrag leisteten die Juden in der Schauspielkunst. Sie hatten das Bühnenhandwerk mitgebracht, das zuvor im Osmanischen Reich praktisch unbekannt war. Eine Zeitlang wurden Theateraufführungen in den großen türkischen Zentren hauptsächlich von Juden durchgeführt. Ein dritter jüdischer Beitrag zum osmanischen Leben war die Einführung der Buchdruckerkunst. Auch dies hatten die Juden aus Europa mitgebracht, und sie begannen Ende des 15. Jahrhunderts in Istanbul, Saloniki und anderswo zu drucken. Doch sie erhielten die Druckgenehmigung von den türkischen Behörden mit der Auflage, keine arabischen Schriftzeichen zu benutzen. Es dauerte bis zum 18. Jahrhundert, bis die erste türkische Druckerpresse in Betrieb genommen wurde (9).

 

Die Millet-Verfassung ermöglichte den nichtmuslimischen Religionen in Südosteuropa und dem Nahen Osten jeweils als Kirche, als rechtlich und politisch anerkannte Institutionen weiter zu existieren. Das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften kann nicht mit "Toleranz" gegenüber Andersgläubigen im modernen Sinne, sondern lediglich mit Duldung und Protektion der nichtmuslimischen Gemeinden seitens des Staates erklärt werden. Insbesondere die Kopfsteuer wurde als eine besonders ungerechte Diskriminierung empfunden.

 

Seit Mitte des 18. Jahrhunderts nahm die Unzufriedenheit der Nichtmuslime mit ihrer Rechtsstellung zu. Dabei spielten die immer enger werdenden kommerziellen, kulturellen und politischen Beziehungen mit dem christlichen Europa eine wesentliche Rolle. Die Diskussion um das Millet-System erlangte dann im ausgehenden 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt und lieferte Europa ein Instrument, sich in die internen Angelegenheiten des osmanischen Staates einzumischen. Im Bewusstsein dieser Sachlage versuchten die osmanischen Reformer durch entsprechende Modernisierungsschritte dem entgegenzutreten.

 

Die Reformdekrete von 1839 und 1856, besonders aber die osmanische Verfassung von 1876, bedeuteten in dieser Hinsicht das Ende des Ancien régime. Sie verkündeten feierlich Rechtsgleichheit für alle ohne Rücksicht auf Religionszugehörigkeit. So wurde die berüchtigte Kopfsteuer für Nichtmuslime abgeschafft, das Gerichtswesen weitgehend säkularisiert und sogar das Prinzip der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Im Gegenzug sollten die Nichtmuslime auf ihre althergebrachte”privilegierte” Stellung verzichten. Die nichtmuslimischen Eliten waren keineswegs geneigt, auf die Schulhoheit der Konfessionsgemeinschaften zu verzichten,  weil sie als Faktor der Nationsbildung den Minoritäten außerordentlich zugute kam.



Mihai Viteazul gründet 1594 das Kloster Mihai Vodă

Unter diesen Bedingungen tendierte die osmanische Regierung zur Abschaffung der Millet-Verfassung, indem sie versuchte, die alten religiösen und dynastischen Loyalitäten durch ein säkular und territorial ausgerichtetes Konzept der Staatsnation, dem Osmanismus, zu ersetzen (10). Unter dem Zwang der Lage erfuhr die osmanische Modernisierung eine bemerkenswerte Akzentverschiebung in den Beziehungen einerseits zwischen Europa und dem Osmanischen Reich und andererseits zwischen der Zentralbürokratie und den einzelnen Millets. Dies bedeutete jedoch nicht den völligen Abschied vom Osmanismus; die Muslime rückten nun jedoch in den Vordergrund. Demnach wurde das Augenmerk auf die bislang vernachlässigten anatolischen und arabischen Provinzen gerichtet. Gegenüber den christlichen Bevölkerungsgruppen, die für eine Dezentralisierung des Reiches mit entsprechender regionaler Autonomie eintraten und für dieses Ziel sogar bereit waren, die Großmächte zur militärischen Intervention aufzufordern, pochten die Vertreter der osmanischen Reform auf die Respektierung der osmanischen Souveränität. Diese ”Zentralisten” hatten schon im Jahre 1895 ihre politische Linie wie folgt festgelegt: “Wir fordern Reformen, und zwar nicht für diese oder jene Provinz, sondern für das gesamte Reich, und nicht zugunsten einer einzigen Volksgruppe, sondern zugunsten aller Osmanen, seien sie nun Juden, Christen oder Muslime”(11).

 

Die muslimische Bevölkerung stand den Unabhängigkeitsbemühungen der christlichen Volksgruppen in den Krisenjahren vor dem osmanisch-russischen Krieg von 1877/78 sehr kritisch gegenüber. Sie erlebten tagtäglich, wie die europäischen Staaten unter dem Vorwand, die Lage der christlichen Bevölkerung zu verbessern, sich in den inneren Angelegenheiten des Reiches eingemischt haben. Paradoxerweise kümmerten sich die europäischen Mächte nicht um die Rechte der Menschen in ihren Kolonien (12). Weder England noch Frankreich dachten an die Einführung von Reformen ähnlicher Art für die muslimische Bevölkerung in ihren Herrschaftsgebieten. Unter diesen Umständen besaß die „tiefsinnige“ europäische Sorge um die Gleichberechtigung der osmanischen Christen freilich nicht einmal den Vorteil, verständlich zu sein.

 

Der amtierende Deutsche Botschafter in Istanbul berichtete am 07. Oktober 1902 über die Lage der Christen im Osmanischem Reich wie folgt:

 

„Wer die Gesamtlage vorurteilslos betrachtet, der muss der Behauptung, als ob unter den Mängel des türkischen Regierungssystems vornehmlich die ottomanischen Christen leiden und darin die Quelle ihrer Unzufriedenheit zu suchen sei, mit der größten Entschiedenheit widersprechen... Es ist auch nicht wahr, das den Rayahs [Nichtmuslimen] die Gleichberechtigung vorenthalten wird... Der türkische Staatsangehörige christlichen Glaubens wird für seine Wünsche und Beschwerden stets zwei einflussreiche Fürsprecher haben, seinen kirchlichen Oberhirten und den Vertreter einer fremden Macht... Ob der Christ sich im Recht oder Unrecht befindet, ist dabei völlig gleichgültig... Dass es dem Völkerrechte widerspricht, wenn ausländische Vertretungen einen türkischen Untertanen beschützen, wird der Türkei gegenüber nicht beachtet...(13).



Karikatur: Eine schwierige Lage im Osmanischen Reiches 18. Jh. Honoré Daumier.

Im Rahmen der „Orientalischen Frage“ bildete das Problem der Gleichberechtigung der Christen, besonders im 19. Jahr- hundert, die Basis der Kritik an den osmanischen Zuständen. Bemerkenswert ist dabei, dass die nichtmuslimischen Eliten im Osmanischen Reich ihrerseits positive Aspekte an ihrem ungleichen Rechtstatus entdeckten. So war die Schulhoheit der Konfessionsgemeinschaften ein Faktor, der den Bedürfnissen der Nationsbildung außerordentlich entgegenkam. Die Schulhoheit wurde als ein unverzichtbares Privileg der Millets gegenüber den Plänen osmanischer Reformer, ein öffentliches Schulsystem zu errichten, vehement verteidigt. Andererseits galt die Millet-Verfassung gerade im 19. Jahrhundert als Symbol der Rückständigkeit. Wegen der darin implizierten Ungleichheit der Konfessionen wurde sie, auch mit Blick auf die öffentliche Meinung Europas, immer wieder an den Pranger gestellt. Die Interventionen der Großmächte in die inneren Angelegenheiten des osmanischen Staates erhielten auf diese Weise eine gewisse moralische Legitimation.

 

Die wachsende Macht der christlichen Welt einerseits und die radikalen Ideen der Französischen Revolution andererseits lösten im 19. Jahrhundert bei den christlichen Untertanen der muslimischen Staaten eine Welle der Unzufriedenheit aus. Genau zu der Zeit, als bei den Christen die Bereitschaft, die Einschränkungen zu akzeptieren, abnahm, wuchs bei den Muslimen die Überzeugung, dass sie unbedingt notwendig waren. Solange die muslimischen Reiche die Überlegenheit behielten, waren sie bereit, den ständigen wachsenden starken Einfluss der Minderheiten auf das Wirtschaftleben zu dulden. Doch als sich im 18. und 19. Jahrhundert zunächst wirtschaftlich und dann militärisch eine Machtverschiebung zwischen Islam und Christenheit vollzog, löste die wirtschaftliche Macht einer Minorität bei ihnen Besorgnis und schließlich Hass aus.

 

Die Geschichte bietet genügend Beispiele, dass eine verhältnismäßig unterentwickelte Wirtschaft durch den kommerziellen Einfluss einer entwickelten Gesellschaft Impulse erhält. Was im Zeitalter der europäischen Expansion auf dem Vorderen Orient eine besondere Aufmerksamkeit genoss, war die Tatsache, dass bei den folgenden wirtschaftlichen Veränderung auf beiden Seiten Fremde als Akteure und Nutznießer fungierten. Diese Fremden waren Europäer, Ausländer und Angehörige religiöser Minderheiten. Sie bildeten die neue Mittelschicht, die auch unter dem Begriff Comprador-Bourgeoisie bezeichnet werden.



Griechische Flüchlinge aus der Türkei 1923

Erst zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt konnte ein neues muslimisches Bürgertum eine gewisse soziale und politische Wirkung zeigen. Es hielt sich in Grenzen und hat in vielen Ländern bereits anderen Elementen Platz gemacht. Unter dem Einfluss der westlichen Güter, Institutionen, Ideen und Bildung entwickelte sich im 18. und 19. Jahrhundert eine türkisch-muslimische bürokratische Bourgeoisie. Sie bestand neben der christlichen Handelsbourgeoisie, die ihre Stellung im Osmanischen Reich wegen dem Handel mit dem Westen stärken konnte. In dem Nationswerdungsprozess der Türken wurde die christliche Handelsbourgeoisie zurückgedrängt. In diesem Prozess wurden die Armenier in Anatolien deportiert; die große Zahl der Griechen verließ Anatolien nach dem Abkommen über Bevölkerungsaustausch; die Juden wanderten nach Europa oder Jerusalem aus und die christlichen Araber beteiligten sich an den arabischen Nationalbewegungen. Das Osmanische Reich verlor die Eigenschaft eines Vielvölkerreiches und verwandelte sich zu einem homogenen Nationalstaat. Die bürokratische Bourgeoisie hat unter Mustafa Kemal Atatürk schließlich den türkischen Nationalstaat gegründet (14).

 

Die Ära der Modernisierung vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart hat in mancher Hinsicht die Position der Nichtmuslime erheblich gefestigt und sie in anderer Hinsicht wesentlich verschlechtert. Materiell ging es ihnen sehr gut. Als Christen waren sie aufnahmefähiger für westliche Einflüsse und daher auch eher in der Lage, westliche Bildung mit ihren vielen Vorteilen besser zu nutzen. Die Rolle, die Ausländer und Angehörige von Minderheiten im Finanzwesen spielten, lässt sich an einigen Beispielen verdeutlichen. Ein amtliches Dokument aus dem Jahre 1912 führt in Istanbul vierzig Privatbankiers auf, darunter keinen einzigen türkischen Muslim. Unter denen befinden sich zwölf Griechen, zwölf Armenier, acht Juden und fünf Levantiner oder Europäer.

 

Da sie ihre verbesserte Stellung weitgehend der europäischen Unterstützung verdankten, verließen sich die Minderheiten in hohem Maße auf europäischen Schutz. Viele erwarben den Status geschützter Personen, sei es durch den Erwerb von einer europäischen Staatsbürgerschaft oder durch Protektion der europäischen Mächte. Zur gleichen Zeit wurde ihre Situation erschwert durch andere Forderung und Bestrebungen: Z. B. nach Unabhängigkeit vom muslimischen Staat, nach Gleichberechtigung innerhalb des muslimischen Staates (15).

 

Die Gleichberechtigung zwischen Christen und Muslime im spätosmanischen Reich scheiterte deshalb, weil viele Christen sie eigentlich gar nicht wollten. Die Griechen in Kreta kämpften nicht um Gleichberechtigung unter osmanischer Herrschaft, sondern um Autonomie oder Einheit mit Griechenland. Anstelle von Gleichheit wollten auch Serben und Rumänen die nationale Unabhängigkeit. Die anhaltende Einmischung der europäischen Mächte in die osmanischen Angelegenheiten verärgerte die Türken. Die Aufstände der Christen verletzten die Gefühle der Muslime und führten letztendlich dazu, dass viele osmanisch und patriotisch eingestellte Türken als Reaktion dazu Nationalisten und Türken im nationalen Sinne wurden (16).



Die Auferstehung des Osmanischen Reich nach der Revolution 1908

4. Schluss


Vom 15. Jahrhundert an bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gewann der Mittlere Osten allein wegen der Auseinandersetzungen zwischen den Osmanen und den europäischen Staaten eine große geohistorische Bedeutung. Für das Osmanische Reich war das Standhalten in seinem eigenen Gebiet ein Existenzgrund. Die westliche Welt bemühte sich hingegen, die potentielle militärische Bedrohung der Osmanen zurückzudrängen.

 

Der Aufstieg Europas und die Ausweitung westlichen Einflusses brachte für Christen und Juden große Veränderungen mit sich. Die christlichen Mächte kümmerten sich um die Stellung der Christen in den islamischen Staaten und nutzten ihren Einfluss, um für sie eine rechtliche Gleichstellung zu erreichen und wirtschaftliche Privilegien durchzusetzen. Bei diesem Streben waren Christen die beabsichtigten, Juden die zufälligen Nutznießer (17).

 

Die Religion war für Muslime, Juden und Christen unter islamischer Herrschaft nicht nur Glaube, sondern die wichtigste Grundlage ihrer Identität. Die nationale Identität einzelner Gruppen nahm in der islamischen Welt keineswegs die Bedeutung ein, die sie im politischen und kulturellen Leben Europas inne hatte (18).

 

Im Lichte obiger Ausführungen lässt sich feststellen, dass bei der Koexistenz der Christen, Juden und Muslime im Osmanischen Reich die Religionszugehörigkeit keineswegs der einzige bestimmende Faktor gewesen ist. Pauschale Erklärungen wie, den Nichtmuslimen sei der Waffendienst aufgrund ihrer Religion verwehrt worden, entbehren einer soliden Grundlage. Denn als der Sultan mit den Reformdekreten 1839 und 1856 die christlichen Untertanen im Militärdienst den Muslimen gleichgestellt hatte, bestanden sie dann auf die Zahlung der Kopfsteuer. Zum besseren Verständnis des Problems ist vielmehr eine genauere Analyse der konfessionellen Verhältnisse unerlässlich. Ob und inwieweit den Nichtmuslimen im Osmanischen Reich Bürgerrechte gewährt wurden, ist recht umstritten. In der politischen Konstellation der Epoche fällt eine normative Beurteilung des osmanischen Millet-Systems positiv aus, auch wenn es nicht mit den Bürgerrechten und Minderheitenrechten des Nationalstaates im modernen Sinne verglichen werden kann.



Anmerkungen und Literaturverzeichnis


1. Zum Aufstieg und Niedergang des Osmanischen Reiches bis zur Entstehung der Türkischen Republik siehe: Josef Matuz, Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1985.

2. Bernard Lewis, Die Juden in der islamischen Welt. Vom frühen Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, München: Beck, 1987, S. 38, 45, 60.

3. Aufklärung, eine von Bürgertum getragene Bewegung des 17. und 18. Jahrhunderts, die von England, Frankreich und Deutschland ausgehend sich in ganz Europa durchsetzte. Mit der Kritik an Vorurteilen jeglicher Art und der kritischen Durchleuchtung der gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, vornehmlich solcher aus Religion, der Politik, der Kunst und den Wissenschaften, zielte die Aufklärung auf eine Veränderung der Menschheit und der Gesellschaft. Instrument der Aufklärung ist die Kritik, Freiheit der Meinungsäußerung und Toleranz der anderen Meinungen. In: Lexikon zur Soziologie, hrsg. von W. Fuchs, R. Klima, u.a., Sonderausgabe, Opladen 1988. 

4. Henry Blount, A Voyage into the Levant (1636), Amsterdam 1977, 126 S. Der Originaltitel lautet: A Voyage into the Levant. A Breife Relation of a Journey. Lately performed by Master H.B. Gentleman, from England by the way of Venice, into Dalmatia, Sclavonia, Bosnah, Hungary, Macedonia, Thessaly, Thrace, Rhodes and Egypt, unto Gran Cairo: With particular observations concerning the moderne condition of the Turkes, and other people under that Empire. London, 1636.

5. Zu dem Begriff ”Millet” siehe folgende Beiträge: Michael Ursinus, Zur Diskussion um „millet“ im Osmanischen Reich, in: Südost-Forschungen 48 (1989), S. 195-207;  Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.), Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society, 2 Bde., New York und London 1982. Zum Verhältnis des islamischen Staates zu anderen Religionen siehe: Irwin Cemil Schick, Osmanlılar, Azınlıklar ve Yahudiler [Osmanen, Minoritäten und Juden], in: Tarih ve Toplum 29 (Mayıs 1986), 34-42. Elizabeth A. Zachariadou, Co-Existence and Religion, in: Archivum Ottomanicum 15 (1997), 119-129. Bat Yeór, The Dhimmi: Jews and Christians under Islam, Cranbury, NJ, 1985. Youssef Courbage and Philippe Fargues, Christians and Jews under Islam, translated by Judy Mabro, London-New York 1997. Karl Binswanger, Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jahrhunderts mit einer Neudefinition des Begriffes "Dhimma", München 1977. Yavuz Ercan, Osmanlı Yönetiminde Gayrimüslimler. Kuruluştan Tanzimat´a kadar Sosyal, Ekonomik ve Hukuki Durumları [Die Nichtmuslime in der osmanischen Verwaltung. Soziale, wirtschaftliche und rechtliche Lage von der Gründung bis zur Tanzimat], Ankara 2001. Paret, Rudi: Toleranz und Intoleranz im Islam, in: Saeculum 21 (1970), 344-65.

6. Bilal Eryılmaz, Osmanlı Devletinde Gayrimüslim Teb´anın Yönetimi [Die Verwaltung der nichtmuslimischen Untertanen im Osmanischen Reich], İstanbul 1990, S. 215-218.

7. Eryılmaz, a.a.O., S. 12, 38, 51.

8. Lewis, Die Juden in der islamischen Welt, S. 106-117.

9. Ebd., S. 119-121.

10. Fikret Adanır, Der Zerfall des Osmanischen Reiches, in: Das Ende der Weltreiche: von den Persern bis zur Sowjetunion, hrsg. von Alexander Demant, München 1997, S. 108-128, hier: S. 122-123.

11. Zitiert in: Ramsaur, Ernest Edmondson Jr., The Young Turks. Prelude to the Revolution of 1908, 2. Aufl., İstanbul 1982, S. 40-41, Anm. 30: ”Meşveret”, Paris, 3. Dezember 1895.

12. Fikret Adanır, Die Makedonische Frage, ihre Entstehung und Entwicklung bis 1908, Wiesbaden 1979, S. 93.

13. Johannes Lepsius, u. a. (Hrsg.), Die Große Politik der europäischen Kabinette 1871 - 1914. Sammlung der diplomatischen Akten des Auswärtigen Amtes, Berlin 1923-1929, Bd. Bd. 18, Teil I, S. 169.

14. Fatma Müge Göçek, Burjuvazinin Yükselişi, İmparatorluğun Çöküşü. Osmanlı Batılılaşması ve Toplumsal Değişme [Der Aufstieg der Bourgeoisie, Zerfall des Imperiums. Osmanische Vewestlichung und gesellschaftlicher Wandel], Ankara 1999, S. 307-309; Vgl. Çağlar Keyder, Bureaucracy and Bourgeoisie: Reform and Revolution in the Age of Imperialism, in: Review, XI, 2, Spring 1988, S. 151-165, hier: S. 163.

15. Lewis, Die Juden in der islamischen Welt, S. 63-66.

16. Roderic H. Davison, Turkish Attitudes Concerning Christian-Muslim Equality in the Nineteenth Century, in: American Historical Review 59 (1953-54), S. 844-864; hier: S. 853-856.

17. Bernard Lewis, Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor, Bonn 2002, S. 99.

18. Bernard Lewis, Stern, Kreuz und Halbmond. 2000 Jahre Geschichte des Nahen Ostens, München, Zürich 1995, S. 302.



Kontakt

Sie können mich für Vorträge oder Seminare anschreiben und Individuelle Inhalte vereinbaren.

 

E-Mail: info@osmanischesreich.de

Aktuelle Vorträge

Bildungszentrum Nürnberg:

 

derzeit keine Vorträge

 

 

 

 

 

Osmanische Sultane

Osman I

1299-1324

Orhan

1334-1362

Murad I

1362-1389

Bayazid I

1389-1402

Mehmed I

1413-1421

Murad II

1421-1446

Mehmed II

1446-1481

Bayazid II

1481-1512

Selim I

1512-1520

Süleyman I

1520-1566

Selim II

1566-1574

Murad III

1574-1595

Mehmed III

1595-1603

Ahmed I

1603-1617

Mustafa I

1617-1623

Osman II

1618-1622

Murad IV

1622-1640

Ibrahim

1640-1648

Mehmed IV

1648-1687

Süleyman II

1687-1691

Ahmed II

1691-1695

Mustafa II

1695-1703

Ahmed III

1703-1730

Mahmud I

1730-1754

Osman III

1754-1757

Mustafa III

1757-1774

Abdülhamid I

1774-1789

Selim III

1789-1807

Mustafa IV

1807-1808

Mahmud II

1808-1839

Abdülmecid

1839-1861

Abdülaziz

1861-1876

Murad V

1876

Abdülhamid II

1876-1909

Mehmet V

1909-1918

Mehmet VI

1918-1922

 



Druckversion | Sitemap
© Uwe Becker

Erstellt mit IONOS MyWebsite.