Osmanisches Reich
Osmanisches Reich

Scheich ül-islam

Sultan Mehmed IV stellt den Scheich ül-islam Ürgülü Mustafa Hayri Efendi dem deutschen Kaiser Wilhelm II am 03.11.1915 in Istanbul vor.

Das Amt (seyh ül-islamabat) des obersten Mufti (seyh ül-islam) des Osmanischen Reiches hat keine genaue Datierung seines Beginns. Soweit wir wissen, gab es bis zur Amtzeit von Murat II (1421-1446) weder einen zentralen Ort der Rechtsprechung noch einen obersten Richter (kadi) oder Rechtsgelehrten (mufti). Es hat den Anschein, dass die ersten Richter der beiden frühen Hauptstädte (Bursa und Adrianopel) neben der lokalen Rechtsprechung auch Dinge des Gesamtreiches regelten und nebenbei Rechtsgut- achten ausstellten, die aber keinerlei Rechtsbindung aufwiesen. Die in der Liste der Scheichs ül-islam ersten Rechtsgelehrten (hier mit Molla also Richter einer bedeuten Stadt bezeichnet) hatten ihren Dienstsitz in Adrianopel. Es scheint erst um 1462 ein oberster Mufti von Konstantinopel entstanden zu sein.

 

Entstehung

 

Der Begriff eines Scheichs (seyh) hat in islamischen Länder sehr zahlreiche und unterschiedliche Bedeutungen. In der Regel wird er für geistliche Würdenträger, Professor einer Medresse, Stammesführer oder Ordensmeister eines Derwischordens benutzt. Dabei ist der zusammengesetzte Titel aus Scheich und Islam ein Ehrentitel der seit dem 10 Jh. unter verschiedenen islamischen Staaten und Institutionen gebräuchlich war. Die erste Erwähnung für den obersten Mufti in Istanbul stammt durch Mehmed II (1444-1481). Dennoch entwickelte sich das Amt erst zur Spitze der (ilmiye sinifi) während der Herrschaftszeit von Sultan Sülyman I (1520-1566). Bis zirka 1564 war nur die Erstellung von Fetwas die Aufgabe des Scheich ül-islam, danach konstituierte sich das gesellschaftliche Korps der theologisch gebildeten Gelehrten.



Amtsfunktion

 

Ab dieser Zeit war der Scheich ül-islam Oberhaupt der Ilmiye und damit Zuständig für Bildung, Rechtsprechung und Erteilung von rechtsgültigen Gutachten (fetwas). Ebenso war er dem Sultanslehrer (lala) vorgesetzt und somit oberster Hofiman des Sultans. Die Position auf religiöser Seite setzte den Scheich gleich dem Großwesir auf weltlicher Seite mit den Bereichen zivile und militärische Staatsverwaltung. Damit war der Scheich ül-islam organisches Mitglied des großherrlichen Reichsrates (divan-i hümayun) und einer der mächtigsten Personen, neben dem Großwesir, im Osmanischen Reich



Eine politische Macht entsteht

Aus der Notwendigkeit die Regierung der Sultane zu legitimieren und die Rechtssprechung zu zentralisieren entwickelte sich im Laufe der Zeit eine stark aus sich selbst rekrutierende Schicht von Familien, die die Funktion des Scheich ül-islam und die führenden Ämter der Ilmiye besetzten. War im 17. Jahrhundert  der Grad der Geschlossenheit noch recht gering, da nur 5  der 26 Scheich ül-islam aus der oberen Ulema kam, änderte sich dies im 18. Jahrhundert drastisch. Somit erlangten die Familien bzw. die Position des Scheich ül-islam eine politische Gewichtung, die bis zur Möglichkeit der Absetzung eines Großwesirs und Sultans führen konnte. Das Wiederum hatte zur Folge, dass die wissenschaftliche Ausbildung, ganz im Gegensatz zur ursprünglichen Qualifikation, nur noch eine untergeordnete Rolle spielte und die potentiellen Amtskandidaten mit den Großwesir und dem Hof um die Macht stritten, weil sie gerade den Zugang zu den Positionen nicht über Bildung oder Begabung erlangten sondern über familiäre Patron-Klient-Beziehungen.

 

 

Scheich ül-islam 18 Jh.



Quelle: Kürsat, Elcin: Der Verwestlichungprozeß des Osmanischen Reiches im 18. und 19. Jahrhundert. Bd. 7.1 Frankfurt 2003 S. 186ff.

Bild rechts: zeigt anschaulich, dass mehr als 60% der Angehörigen der höheren Ulema selbst aus der Elite aus Konstantinopel stammte. Das schließt zwar einen Aufstieg aus anderen sozialen Schichten nicht aus, dennoch war der sicherste Aufstieg- und Karriereweg nicht die wissenschaftliche Ausbildung, sondern die im Osmanischen Reich sich herausbildete Patron-Klient- Beziehung. Damit regierte neben den zivilen Familien, die die Großwesire und oberste Verwaltungselite bildeten, eine zweite Schicht an Familien die den Bereich Rechtsprechung und Rechtsauslegung für sich beanspruchte.



Amtsdauer und Anzahl der Scheich ül-islams

Die Politisierung des Amtes zeigte seine Wirkung in der Amtsdauer und im beschleunigten Wechsel der Amtsinhaber. Während der Existenz des Osmanischen Reiches gab es 175 Amtsperioden des Scheich ül-islam. Davon waren 116 Personen im Amt, 17 Personen zweimal und 7 Personen dreimal sowie ein Scheich (Haci Mustafa Sunullah Efendi) sogar viermal. Damit hatten 82% der Scheichs nur eine Amtsperiode. Diese Amtsperiode lag im Durchschnitt bei 2.8 Jahren oder anders ausgedrückt 63% aller Scheichs waren nicht länger als 3 Jahre im Amt.                 



Die längste Amtszeit dauerte 28 Jahren unter Ebussuut Efendi (1546-1574), die kürzeste Amtszeit lag bei 13 Stunden unter Memikzade Mustafa Efendi im Jahre 1656. Bis 1546 war die Amtszeit auf Lebenszeit, danach war die Absetzung die vorherrschende Beendigung des Amtes. Nicht wenige der Amtsinhaber wurden nach Absetzung ins Exil gesandt und dann ermordet.

(Amerkung: Die Tabelle links basiert auf unterschiedlichen Quellen und dürfte bis auf Molla Hüsrev, Gurani und Abdülkerim stimmig sein. Bei den drei genannten fand ich keine abschließend richtige Reihenfolge.)

Personal und Dienstsitz des Scheich ül-islamabat

Eingang zum ehm. Sitz des Scheich ül-islam, 2007

Der Scheich ül-islam hatte einen Stellvertreter, den so genannten (kiyassi), der den Amtsinhaber in seinen politischen (Ernennungen/Aufsicht etc.) und ökonomischen Verwalter der dem Amt zugeteilten frommen Stiftungen (vakif) Funktionen vertrat. Daneben gab es den persönlichen Referent (telschi baschi), der beim Sultan und Großwesir die Geschäfte des Amtes abwickelte. Der Kanzler (mektudschi) war für die Verwaltung aller Stelleninhaber, die vom Scheich ül-islam ernannt wurden, verantwortlich. Gleichfalls für die Durchführung und Vergabe von Diplomen und Prüfungen und die Erteilung von Dienstanweisungen an die untergeordneten Verwaltungsbehörden (kadis, muftis, etc.)

Für die Führung, Ausstellung und Assistenzarbeiten bei der Erteilung von Fetwas war der Fetwa (emini) dem Scheich ül-islam an die Seite gestellt. Dieser wiederum hatte ebenfalls Schreiber für die Entwürfe der Fetwas (müsivid) und für die Ausfertigung in Schönschrift der Fetwas (mübeyis).

 

Der Scheich ül-islam hatte kein eigenes Dienstgebäude, sondern residierte in einem eigenen auf eigene Kosten gemieteten oder gekauften Haus (konaks) oder Wohnung in Istanbul. Erst nach der Vernichtung der Janitscharen wurde das Haus des Janitscharen Kommandanten (aga kapisi) 1827 das offizielle Dienstgebäude des Amtes. Das Gebäude bekam den passenden Namen “Haus der Rechtsgutachten” (fetvahame). Noch heute befindet sich im Gebäude (etwas unterhalb der Süleymaniye) eine umfangreiche und einzigartige Bibliothek bzw. Archiv der Verwaltungsakten, Urteile und Dienstunterlagen des ehemaligen Scheich ül-islam Amtes.



Ebussuut Efendi (1491-1574)

Scheich Ebussuut im 16 Jh.

Ebussut Mehmet el Imadi geboren 1491 als Sohn eines Scheiches, welcher Erzieher (lala) des Prinzen Beyazid, war, gilt als der bekannteste Scheich ül-islam. Nach seiner schon frühen Ausbildung und Lehrtätigkeit als Professor (müderris) an unterschiedlichen Medressen in Anatolien und Istanbul wurde er 1532 Richter (kadi) in Bursa und 1533 in Istanbul. zwischen 1537 und 1546 war er Heeresrichter von Rumelien (kadiasker).  Im Jahre 1546 berief ihn Süleyman I persönlich zum Scheich ül-islam. Nach 28 Jahren im Amt verstarb er 1574 im Alter von 84 Jahren. Ebussuut wurde in der Eyüp Cami gegenüber dem Stadtteil Sülge beigesetzt, wo lange Zeit sein Wohnsitz in Istanbul war.



Scheich Ebussut war auf allen islamischen Wissenschaftsbereichen aktiv und hinterließ zahlreiche  Verse, Korankommentare und Rechtskommentare. Seine wohl wichtigste Schrift ist die Sammlung der sultanischen Gesetze (kanuni) in der so genannten Qanun-name Sultan Süleyman I (Gesetzessammlung Süleymann). Daneben sind umfangreiche Fetwa unter Ali Efendi gesammelt und veröffentlicht worden (Fetwa Abi`s Suud)



Ebussuut Efendi über die Beziehung zu den Mystikern am Bsp. einer Fetwa.


Frage: Kann die Aussage jemanden, der die religiösen Übungen des Zikr zusammen mit dem Drehtanz (mevlana derwische) macht und sagt: “das ist erlaubt”, angenommen werden?

 

Antwort: Wenn es seine Gewohnheit ist, nein. Wohl aber, wenn er es zufällig und ohne diese Übungen zu kennen getan hat, falls er sonst unbescholten ist. - Ebussuut.

(Selle, Friedrich: Prozessrecht. Des 16. Jh. im Osmanischen Reich. (Diss.) Wiesbaden 1962 S. 80)



Feyzullah Efendi (1638 - 1703)

Fetwa des Molla Abdülkerim 15. Jh.

Haci Feyzullah geboren 1638 in Erzurum als Sohn des dortigen Muftis, war einer der mächtigsten Scheich ül-islam. Er kam 1662 nach Istanbul wurde Professor (müderris) an unterschiedlichen Medressen und 1685 Heeresrichter von Rumelien (kadiasker). 1688 wurde Feyzullah Scheich ül-islam und nach 17 Tagen wieder agbesetzt und nach Erzurum verband. 1695 holte Mustafa II Feyzullah wider in das Amt. Feyzullah war sehr ehrgeizig und schaffte es in seiner Amtszeit, allen Familienmitgliedern einflussreiche Positionen in der Ilmiye zu verschaffen. Als tatsächlicher Machthaber im Reich stürzte er 1703, mit der Entmachtung seines Förderers Sultan Mustafa II durch einen Janitscharenaufstand, ins Exil. Dort wurde er, noch im gleichen Jahr, auf Grund eines Fetwa von einem seiner Nachfolger im Amt Imam Mahmut Efendi hingerichtet.

Sein literarisches Werk in theologischen und juristischen Fragen ist sehr umfangreich und eine der wichtigsten Fetwasammlungen im Osmanischen Reich. Unter dem Namen “Fetva-i Feyziye” erschien sie 1850 bzw.1907 in gedruckter Form.



Abdullah Efendi (1680-1743)

Der Scheich ül-islam beräht im Diwan über juristische Streitigkeiten im Revisionsverfahren 18 . Jh. Istanbul.

Yenisehirli Abdullah, nach seinem Geburtsort auf der Peloponnes benannt, war wohl der bedeutendste Scheich ül-islam. Zusammen mit dem Großwesir Damad Nevsehirli Pascha (1718-1730) bestimmten beide Personen die Geschicke des Reiches in der so genannten Tulpenzeit (lale devri) unter Ahmed III. Abdullah war zuerst Richter in Aleppo und Istanbul und kam 1711 als Richter nach Bursa. Danach wurde er Mitglied im Amt des Scheich ül-islam als persönlicher Fetwa Sekretär (fetva emini). 1714/15 war er Heeresrichter (ordu asker) beim Feldzug auf die Peloponnes. 1716 wurde er Heeresrichter (kadiasker) von Anatolien.1717 Heeresrichter (kadiasker) von Rumelien und ab 1718 Scheich ül-islam. Im Zuge des Aufstand des “Patrona Halil” wurde Abdullah abgesetzt und der Großwesir hingerichtet. Abdullah wurde auf die ägäische Insel Bozcaada verbannt, kehrte aber später nach Istanbul zurück, wo er 1743 in aller Stille in Istinye beigesetzt wurde.

 

Abdullah hinterließ als Jurist ein bedeutetes Werk. Seine  berühmte Fetwa Sammlung “Behcet ül-fetva” steht im Umfang der Sammlung von  Abdürrahman Efendi “Fetva-Abdürrahman” in nichts nach. Sie enthält insbesondere wichtige Rechtsentscheidungen zur osmanischen Außenpolitik aber auch Entscheidung zur Einführung des Buchdruckes im Osmanischen Reich, die gegen den hartnäckigen Widerstand weiter Ulema-Kreise erstellt wurde.

 

Abdullah Efendi wurde 1726 gefragt ob grundsätzlich nur ein Imam der rechtmäßige Herrscher des “dar al-Islam” sein kann. Er antwortete, das dies nur für den Fall, dass zwei muslimische Territorien durch das Meer von der Größe des Indischen Ozeans getrennt sind, rechtlich möglich sei. Daraus folgerte Abdullah die Ansicht, das Persien zu den Gebieten gehört auf die der osmanische Sultan Anspruch habe. Somit sind die Kämpfe gegen Persien nicht internationale Kriege sondern religiöse Aufstände von Apostaten, die dem osmanischen Herrscher nicht huldigen. Diese Auffassung, ähnlich den Lehren des Ibn Haldun (1332-1406) , zeigen die Problematik islamischer Fetwas in der Definition von außerhalb der rechtmäßigen Herrschaft eines Iman liegende Gebiete. Diese Ansicht wurde von den Scheich ül-islams bis 1856 vertreten. Danach gab es keine islamisch -juristische Stellungnahmen mehr zu internationalrechtlichen (siyar) Fragen.

(Krüger, Hilmar: Fetwa und Siyar. Zur internationalrechtlichen Gutachtenpraxis der osmanischen Seyh ül-Islam vom 17. bis 19. Jh. unter besonderer Berücksichtigung des “Behcet ül-Fetava”. Wiesbaden 1978 S. 104 ff. u. S. 133 ff.)



Mustafa Sabri Efendi (1869-1954)

Mustafa Sabri Efendi 20. Jh.

Mustafa Sabri wurde 1869 in Tokat geboren. Seine Laufbahn war durch verschiedene Professorenstellen (müderris) in anatolischen Städten geprägt. 1891 wurde er Professor an der Mehmet Fathi Medresse und Iman (asariye camii) in Istanbul. 1900 wurde er Bibliothekar bei Abdül Hamid II und 1908 Abgeordneter im Parlament. Nach politischen Differenzen mit den Jungtürken und versuchten Anschlägen auf sein Leben flüchtete Mustafa Sabri nach Rumänien. Nach seiner Rückkehr wurde er Rektor der Sulaymaniye-Medresse für Hadithwissenschaften. 1919 übernahm er das Amt des Scheich ül-islam, dass er nach sieben Monate abgeben musste. Er befand sich zu dieser Zeit mit der kemalistischen Regierung im Konflikt und war ein Kritiker der Laizistischen Politik. 1920 wurde er nochmals Scheich ül-islam, musste aber wiederum aus politischen Differenzen sein Amt als zweitletzter Scheich ül-islam abgeben. Nach der Kritik an der Politik Mustafa Kemal, emigrierte Mustafa Sabri 1922 nach Ägypten. Als vorzüglicher Hadithkenner wurde er Rektor der Al Azhar Universität. 1954 starb Mustafa Sabri in Kairo.



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